Aartalsperre bei Mudersbach

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Zweck der Unterschutzstellung der „Aartalsperre bei Mudersbach“ war die Erhaltung und Entwicklung artenreicher, insbesondere feuchtgebietsgebundener Lebensgemeinschaften unter Berücksichtigung des Baus der Talsperre zum Zweck des Hochwasserschutzes und der Naherholung. Das Naturschutzgebiet umfasst die Wasserfläche der Vorsperre mit kleinen eingestreuten Inseln und die westlich an das Gewässer angrenzenden Ufer- und Grünlandflächen. Das Naturschutzgebiet zählt hessenweit zu den bedeutendsten Lebensstätten für Vögel die an Gewässer und Grünland gebunden sind. Seit der Gebietsausweisung konnten 240 Vogelarten beobachtet werden. Hier brüten neben zahlreichen Wasservögeln auch seltene Wiesenbrüter. Im Frühjahr und Herbst ist das Gebiet außerdem bedeutsamer Rastplatz für eine beeindruckende Vielzahl von Zugvögeln, die hier Kraft für ihren Weiterflug in die Sommer- und Winterquartiere tanken. Unter diesen Vögeln sind rund 40 Schwimmvogel-, 46 Watvogel- und Möwenarten.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Das Fahren und Parken mit Kraftfahrzeugen einschließlich Fahrräder mit Hilfsmotor auf dem Flurstück 176, Flur 2, Gemarkung Ahrdt, Gemeinde Hohenahr, ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Aartalsperre bei Mudersbach § 4.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Tiere füttern ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten