- straighten 0,20km²
- groups Regierungspräsidium Tübingen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Regeln
Betretungsverhalten
Aufenthaltsaktivitäten
Luftaktivitäten
Generelles Verhalten
In dem Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Veränderung oder nachhaltigen Störung im Schutzgebiet oder seines Naturhaushalts oder zu einer Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Forschung führen oder führen können. Insbesondere sind die in den Absätzen 2 bis 6 genannten Handlungen verboten. Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören;wildlebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören;
Es ist verboten Hunde frei laufen zu lassen