Das Verbot ergibt sich aus Art. 28 (1) BayNatSchG. Die Wege im NSG sind ausnahmslos nicht geeignet für das Befahren mit Fahrrädern.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das älteste Naturschutzgebiet des Ostallgäus ist ein absolutes floristisches Highlight in den Bayerischen Alpen. Zahlreiche Orchideen, Enzianarten, Hahnenfuß- und Steinbrecharten sowie zahlreiche, teils vom Aussterben bedrohte Gräserarten säumen die Wege in den Sommermonaten. Einige der Pflanzenarten kommen nur an wenigen Stellen in Bayern vor, eine Pflanzenart ausschließlich am Aggenstein. Daher ist dieses Gebiet für den Erhalt der Artenvielfalt von unverzichtbarer Bedeutung nicht nur im Bayerischen Alpenraum. An Tierarten können Murmeltiere und Gemsen, regelmäßig auch Steinadler beobachtet werden. Äußerst seltene Vogelarten wie Steinschmätzer, Mauerläufer und Alpenbraunelle finden am Aggenstein ebenfalls geeignete Lebensräume.
Das Verbot ergibt sich aus Art. 28 (1) BayNatSchG. Die Wege im NSG sind ausnahmslos nicht geeignet für das Befahren mit Fahrrädern.