Ausgewiesene Wege/Plätze
Natura 2000 ist die offizielle Bezeichnung für ein Netz von Schutzgebieten, das innerhalb der Europäischen Union nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie errichtet wird. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
In felsigen oder felsnahen Bereichen ist das biwakieren erlaubt.
Ausnahme: in bewohnten Bereichen.
außerhalb des umfriedeten Besitztums in geringen Mengen für den eigenen Bedarf erlaubt
Außerhalb des umfriedeten Besitztums in Eigenbedarfsmengen / Handstrauß erlaubt - unter Beachtung der Regeln für besonders geschützte Arten
Ausnahme: in bewohnten Bereichen.