Alp Radun

Wildruhezone

Die Schweizer Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen. Sie dienen der Vermeidung übermässiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten - oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres - nicht oder nur beschränkt für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Es gibt rechtskräftige und empfohlene Wild­ruhe­zonen. Rechtskräftige Wildruhe­zonen sind über den Rechtssetzungsprozess ausgeschieden (z.B. kantonales Jagdrecht, kommunale Zonenplanung) und Übertretungen in diesen Gebieten sind strafbar.

Schutzzeit: 20.12. - 30.04.

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze vom 20. Dezember bis 30. April