Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. Februar bis 31. Mai
Insbesondere ist verboten: die Grundstücke östlich des FW Parz. 2990 einschließlich der Wege Parz. 2883, 2891 und 2904 in der Zeit vom 1. Februar bis 3 1. Mai zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. Februar bis 31. Mai
Insbesondere ist verboten: die Grundstücke östlich des FW Parz. 2990 einschließlich der Wege Parz. 2883, 2891 und 2904 in der Zeit vom 1. Februar bis 3 1. Mai zu betreten.