vom 01. März bis 01. September
- straighten 0,49km²
- groups Regierungspräsidium Tübingen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Regeln
Betretungsverhalten
Wasseraktivitäten
Aufenthaltsaktivitäten
Luftaktivitäten
Generelles Verhalten
Zum Schutz und zur Erhaltung des Schutzgebiets ist weiter verboten: die Fischerei auszuüben, ausgenommen die Befischung durch den Grundeigentümer unter Ausschluß der Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen