Am Bilstein bei Breungeshain und Busenborn

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das Naturschutzgebiet „Am Bilstein bei Breungeshain und Busenborn“ besteht aus zwei Teilgebieten nördlich und südlich des Bilsteins, einem Berg im Hohen Vogelsberg. Das nördliche Teilgebiet umfasst einen besonderen Wald-Magerasen-Komplex. Hier gedeiht ein herausragender Basaltmagerasen. Auf dem kargen, flachgründigen Boden treten zahlreiche botanische Raritäten auf, die sich an solche besonderen Standorte angepasst haben, wie beispielsweise die Heilpflanze Arnika. In vielen Bereichen tritt das Untergrundgestein als Felsblöcke an die Oberfläche und schafft damit wertvolle Siedlungsflächen für seltene Moose und Flechten. Der Offenlandlebensraum ist geprägt durch die langjährige Beweidung des Grünlandes bis in die 1960er Jahre. Nach Aufgabe der Nutzung wurde das Gebiet zunehmend von Gehölzen erobert und verlor an ökologischem Wert. In den 1990er Jahre wurde die Nutzung wieder aufgenommen und ist mit der Unterschutzstellung nun langfristig gesichert. Westlich schließt sich an das Offenland ein naturnaher Buchen-Mischwald an, welcher sich durch sein hohes Alter und den Anteil an Totholz als wertvoller Lebensraum zahlreicher höhlenbewohnender Vögel und Fledermäuse sowie vieler Insekten auszeichnet. Die Schutzwürdigkeit des südlichen Teilbereichs geht von den bemerkenswert ausgebildeten verwitterten Blockfelsformationen, sogenannten Blockschutthalden, aus.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Tiere füttern ist verboten