Am Wallenberg bei Villingen

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das Naturschutzgebiet „Am Wallenberg von Villingen“ liegt auf einem Basalthügel, dem „Wallenberg“, inmitten der intensiv genutzten Ackerlandschaft der Wetterau. Die Hügelkuppe umfasst besonders schützenswerte Magerrasen mit eingestreuten alten Obstbäumen und Gebüschen. Die Entstehung des seltenen Magerrasens ist auf die Nutzung dieser Flächen als Huteweiden für Schafe zurückzuführen. Am Fuße des Wallenbergs, im westlichen Teil des Naturschutzgebietes, befindet sich ein Teich mit breiten, flach auslaufenden Randbereichen und einer strukturreichen Ufervegetation. Diese bietet für viele und teils stark bedrohte Amphibien- und Libellenarten geeigneten Lebensraum. Die Uferbereiche, die ausgedehnten Hecken und die bewaldeten Randbereiche des Naturschutzgebietes werden von vielen Vögeln zum Brüten aufgesucht.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Tiere füttern ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

Die Ausübung der teichwirtschaftlichen Nutzung im bisherigen Umfang und in der bisherigen Art ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Am Wallenberg bei Villingen § 4.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten