Regelung zum Schutz der Ufer und Inseln an der Ammer

Sonderschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Über Jahrtausende hat sich die Ammer in die Landschaft gegraben und die Ammerschlucht gebildet. Aufgrund der schlechten Zugänglichkeit ist sie bis heute sehr naturnah geblieben. Auf diese Weise bildet sie einen wertvollen Lebensraum von einzigartiger landschaftlicher Schönheit.

Beschreibung

Die offenen Kiesbänke und Inseln im Fluss bieten Brutplätze für die seltenen Flussuferläufer und sporadisch auch für den Flussregenpfeifer. Zwischen 15 und 20 Prozent des bayerischen Gesamtbestands an Flussuferläufern kommen in diesem wichtigen Brutgebiet vor. Um diese wertvollen Lebensräume zu schützen, herrscht in der Zeit vom 15. April bis 15. Juli ein generelles Betretungsverbot der Flussabschnitte. Darüber hinaus werden während der Brutzeit der Vögel im Rahmen eines bayernweiten Artenhilfsprogramms runde, gelbe Schilder aufgestellt, um diese und weitere Flächen zu sperren.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Schutzzwecke

Fauna

Flussregenpfeifer

Fauna

Flussuferläufer

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_forbidden_regular

Betreten des Gebietes ist verboten

vom 15. April bis 15. Juli

Uferbereiche und Inseln

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