Ammerschlucht an der Echelsbacher Brücke

Naturschutzgebiet

  • location_on Deutschland - Bayern - Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau
  • straighten 0,32km²
  • groups Naturpark Ammergauer Alpen

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Im Naturschutzgebiet Ammerschlucht an der Echelsbacher Brücke durchschneidet die Ammer - einer der wenigen noch intakten Wildflüsse im nördlichen Voralpenland - in einer tiefen Schlucht die gesamte Schichtenfolge der Molasse. Die Molasse besteht aus hartem, oft rötlich gefärbten Sandstein- oder Nagelfluhfelsen und leicht verwitternden Mergel- und Tonschichten. Aufgrund der Wildflussdynamik untergräbt die Ammer auf der einen Talseite die Steilhänge, sodass dort immer wieder Rutschungen abgehen. Auf der anderen Seite bilden sich Kiesbänke, die bei einem Hochwasser dann auch wieder gänzlich umgegraben werden.

Schutzzwecke

Großes Mausohr

Fauna

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Schlucht- und Hangmischwälder Tilio-Acerion

Habitat

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Flussuferläufer

Fauna

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Regeln

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

vom 16. Oktober bis 30. April

Keine gewerblichen Fahrten, Fahrten zu Schulungszwecken oder Gruppenfahrten von mehr als 5 Booten. Als Boote sind nur Kajaks, Kanus und wildwassertaugliche Schlauchkanadier zugelassen. Die Boote dürfen nicht mit mehr als 2 Personen besetzt sein. Das Befahren ist von 17:30 bis 9 Uhr untersagt. Fahrten sind nur ab einem Mindestabfluss von 6 m³/sec. am Pegel Peißenberg erlaubt. An den in der Karte genannten Pegeltafeln wird dies über Ampelfarben verdeutlicht. Das Einfahren in Kehrwasser ist zu vermeiden. In Stufen und Walzen darf nicht geübt werden. Inseln und Kiesbänke sind zügig im Hauptstrom zu passieren. Ufer, Inseln und Kiesbänke dürfen nicht betreten werden. Ausgenommen sind davon die in der Karte angegebenen Rast-, Ein- und Aussetzstellen.

Bergaktivitäten

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Klettern ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Generelles Verhalten

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Rauchen ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Feuer ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten