Ammerschlucht im Bereich des Scheibum

Naturschutzgebiet

  • location_on Deutschland - Bayern - Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau
  • straighten 0,43km²
  • groups Naturpark Ammergauer Alpen

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Im Naturschutzgebiet Ammerschlucht im Bereich der Scheibum suchte sich die Ammer - einer der wenigen noch intakten Wildflüsse im nördlichen Voralpenland - vor ca. 120.000 Jahren nach dem Verlassen der Alpen ihren Weg in Richtung Norden. Zwischen Altenau und Peißenberg bildete sich dabei eine großartige Ammerschlucht. Der Fluss schaffte hier, ungefähr 15 km von der Quelle entfernt, einen Felsdurchbruch, die Scheibum. Der Name „Scheibum“ bedeutet im bayerischen „ringsherum“ und nimmt damit Bezug zu den runden Gumpen, in denen nach den Engstellen die Ammer teilweise im Kreis herum fließt. Die Scheibum besteht aus Mergel- und Sandstein.

Schutzzwecke

Flussuferläufer

Fauna

zeige Details

Kalktuffquellen (Cratoneurion)

Habitat

zeige Details

Regeln

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_forbidden_regular

Kraftfahrzeug ist verboten

Wasseraktivitäten

dtp_watersport_forbidden_regular

Wassersport ist verboten

vom 16. Oktober bis 30. April

Keine gewerblichen Fahrten, Fahrten zu Schulungszwecken oder Gruppenfahrten von mehr als 5 Booten. Als Boote sind nur Kajaks, Kanus und wildwassertaugliche Schlauchkanadier zugelassen. Die Boote dürfen nicht mit mehr als 2 Personen besetzt sein. Das Befahren ist von 17:30 bis 9 Uhr untersagt. Fahrten sind nur ab einem Mindestabfluss von 6 m³/sec. am Pegel Peißenberg erlaubt. An den in der Karte genannten Pegeltafeln wird dies über Ampelfarben verdeutlicht. Das Einfahren in Kehrwasser ist zu vermeiden. In Stufen und Walzen darf nicht geübt werden. Inseln und Kiesbänke sind zügig im Hauptstrom zu passieren. Ufer, Inseln und Kiesbänke dürfen nicht betreten werden. Ausgenommen sind davon die in der Karte angegebenen Rast-, Ein- und Aussetzstellen.

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern/Biwakieren ist verboten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten

dtp_smoking_forbidden_regular

Rauchen ist verboten

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten