Regelung zum Bootfahren auf der Ammer (Ammerverordnung)

Sonderschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Über Jahrtausende hat sich die Ammer zwischen Saulgrub und Peißenberg in die Landschaft gegraben und die Ammerschlucht gebildet.

Beschreibung

Aufgrund der schlechten Zugänglichkeit ist sie bis heute sehr naturnah geblieben. Auf diese Weise bildet sie einen wertvollen Lebensraum von einzigartiger landschaftlicher Schönheit. Die offenen Kiesbänke und Inseln im Fluss bieten Brutplätze für die seltenen Flussuferläufer und sporadisch auch für den Flussregenpfeifer. Zwischen 15 und 20 Prozent des bayerischen Gesamtbestands an Flussuferläufern kommen in diesem wichtigen Brutgebiet vor. Das Befahren der Ammer mit Boten ist eingeschränkt. Dieses ist generell nur im Zeitraum zwischen 1. Mai und 15. Oktober bei ausreichendem Wasserstand und unter Beachtung der Ammerverordnung zulässig.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Schutzzwecke

Fauna

Flussregenpfeifer

Fauna

Flussuferläufer

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

vom 01. Mai bis 15. Oktober

Das Anlanden und Betreten der Ufer, Inseln und Kiesbänke ist nur an den ausgewiesenen Ein- , Ausstiegs- und Umtragungsstellen sowie Rastplätzen erlaubt

Wasseraktivitäten

dtp_watercraftswithoutmotor_forbidden_regular

Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten
  • dtp_totalareaoftheterritory_forbidden_regular

    vom 01. Mai bis 15. Oktober zwischen 17:30 und 09:00

    Das Befahren ist nur zwischen 9.00 Uhr und 17.30 Uhr unter der Beachtung der Ammerverordnung erlaubt

  • dtp_totalareaoftheterritory_forbidden_regular

    vom 16. Oktober bis 30. April

dtp_watercraftsmotorized_forbidden_regular

Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

nur mit Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde

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