Amöneburg

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Die „Amöneburg“ bezeichnet einen mehrgipfligen Basaltberg, der seine Umgebung zu allen Seiten etwa 160 Meter überragt und einen Rundumblick über das flache Amöneburger Becken gewährt. An der Südseite tritt der Basalt als eindrucksvolle, hohe Felswand mit unterschiedlich gelagerten Säulen-Formationen zutage. Auf der „Amöneburg“ umschließt das Naturschutzgebiet in nordöstlicher Richtung mit einem schmalen Laubwaldgürtel den historischen Ortskern der gleichnamigen Stadt. Richtung Süden erstreckt sich der kleine Bergrücken und gipfelt in einer zweiten kleineren Kuppe, welche die Ruine der Wenigenburg trägt. In gleicher Richtung umfasst das Gebiet karge, felsige und vor allem trockene Hänge mit bunten Magerrasen- und Felsflurgesellschaften, die historisch mit Ziegen beweidet wurden. Zusammen mit eingestreuten Hecken sind sie optimaler Lebensraum für Reptilien, wie die gefährdete Ringelnatter, aber auch für zahlreiche, teils seltene Heuschrecken und Schmetterlinge. Die Verknüpfung des Offenland-Lebensraumes mit Wald- und Heckenbeständen fördert auch das Vorkommen einer bemerkenswert vielfältigen Vogelwelt. Offene Felsvorsprünge und –wände sowie eine herausragende Säulenbasalt-Formation, werden von zahlreichen Moosen, Flechten und Farnen besiedelt.

Regeln

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Bergaktivitäten

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Klettern ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Hunde unangeleint oder an der mehr als 8 m langen Leine laufen zu lassen, ist verboten. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Amöneburg § 3.

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Tiere füttern ist verboten