Ausgewiesene Wege/Plätze vom 16. November bis 15. Mai
Jagdfachlich erstellte, mit Bescheid festgelegte Wildruheflächen in denen besondere, im Tiroler Jagdgesetz festgelegte Einschränkungen, bestehen! Wildruheflächen geben dem Wild während der Fütterungszeiten Raum für einen effektiven Rückzug von belastenden Störungen!
Ausgewiesene Wege/Plätze vom 16. November bis 15. Mai
vom 16. November bis 15. Mai
Ausgewiesene Wege/Plätze vom 01. April bis 31. Oktober
Ausgewiesene Wege/Plätze vom 16. November bis 15. Mai
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Genehmigung Erforderlich
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pflanzenarten
Das Verbot betrifft die in der Habitat-Richtlinie genannten Pilzarten