Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Es ist verboten das Schutzgebiet mit Fahrzeugen aller Art einschließlich Fahrrädern zu befahren
Es ist verboten im Schutzgebiet außerhalb der Pufferzone zu reiten
Es ist verboten das Schutzgebiet mit Fahrzeugen aller Art einschließlich Fahrrädern zu befahren
Insbesondere ist verboten: Hunde frei laufen zu lassen