Antrifttal bei Ober-Breidenbach

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das „Antrifttal bei Ober-Breidenbach“ ist ein naturnahes Bachtal entlang der Antrift. Der Bachlauf wird von Erlenbäumen, Weidengebüschen sowie feuchtem bis nassem Grünland begleitet. Durch den starken Grundwassereinfluss (Quelle) weisen einige Bereiche sogar Sumpf-Charakter auf. Hätte der Mensch hier nicht bereits im Mittelalter mit der Rodung und teilweiser Entwässerung begonnen, um die Flächen für die Landwirtschaft zu schaffen, würde hier heute ein Erlen-Auwald gedeihen. Durch die Nutzung des Grünlandes als Weiden und Wiesen zur Streugewinnung, haben sich hier besondere Pflanzengesellschaften ausgebildet, welche gut an den starken Wassereinfluss angepasst sind. Im „Antrifttal bei Ober-Breidenbach“ sind diese Pflanzengesellschaften außergewöhnlich artenreich und beherbergen eine extrem große Vielfalt seltener und streng geschützter Arten. Die abwechslungsreichen Biotope bieten zudem den unterschiedlichsten Tiergruppen wertvollen Lebensraum. Auch hierunter sind zahlreiche seltene und streng geschützte Arten.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Tiere füttern ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

Die Ausübung der Fischerei vom linken Ufer der Antrift aus auf den Grundstücken Flur 11 Nrn. 61 bis 66 und Flur 12 Nrn. 25 bis 21 sowie Flur 12 Nrn. 19 bis 40 in der Gemarkung Ober-Breidenbach in der Zeit 15. Juli bis 1. November ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Antrifttal bei Ober-Breidenbach § 4.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten