- straighten 3,03km²
- groups Regierungspräsidium Tübingen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Regeln
Betretungsverhalten
Radsportaktivitäten
Es ist verboten das Gebiet außerhalb befestigter Wege, im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 m Breite mit Fahrrädern zu befahren
Motorisierte Aktivitäten
Wasseraktivitäten
Aufenthaltsaktivitäten
Luftaktivitäten
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten: Luftfahrzeuge und Flugmodelle aufsteigen zu lassen, zu starten oder zu landen und Luftsportgeräte (Hängegleiter; Gleitsegler und Gleitfallschirme) und Flugmodelle unterhalb einer Höhe von 300 m zu betreiben
Generelles Verhalten
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten: Hunde frei laufen zu lassen
Es ist verboten außerhalb der gekennzeichneten Freizeiteinrichtungen Feuer zu machen oder zu unterhalten
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten: Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören; wildlebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören