Argen

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten

Es ist verboten das Gebiet außerhalb befestigter Wege, im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 m Breite mit Fahrrädern zu befahren

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten: Luftfahrzeuge und Flugmodelle aufsteigen zu lassen, zu starten oder zu landen und Luftsportgeräte (Hängegleiter; Gleitsegler und Gleitfallschirme) und Flugmodelle unterhalb einer Höhe von 300 m zu betreiben

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde ist verboten

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten: Hunde frei laufen zu lassen

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Feuer ist verboten

Es ist verboten außerhalb der gekennzeichneten Freizeiteinrichtungen Feuer zu machen oder zu unterhalten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Baden ist verboten

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Fotografieren/Filmen ist verboten

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten: Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören; wildlebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören