Aschborn und Uderborn bei Rödgen

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das Naturschutzgebiet „Aschborn und Uderborn bei Rödgen“ umfasst ein abwechslungsreiches Mosaik aus trockenem bis nassem Grünland, ökologisch bewirtschafteten Äckern, Quell-Niedermoor-Bereichen sowie Erlenauwald entlang des Krebsbaches und einem struktur- und totholzreichen Eichen-Hainbuchen-Wald. Von besonderer Bedeutung sind die Standorte mit hohem Wasserseinfluss. Hier gedeihen viele seltene Pflanzengeselschaften mit einem enormen Arteninventar an gefährdeten Pflanzen, besonders Gräsern und Blütenpflanzen, die sich an diese feuchten Standortbedingungen angepassten haben. Eine Besonderheit des Gebietes ist das landesweit bedeutsame Quell-Niedermoor „Enzianwiese“, dessen Torfkörper mit zahlreichen seltenen Seggen, Orchideen, Wollgräsern und Moosen bewachsen ist. Das Naturschutzgebiet stellt außerdem abwechslungsreiche Lebensräume für Vögel und Insekten zur Verfügung. Insgesamt konnten 58 Vogelarten beobachtet werden, welche das Gebiet als Brut- oder Nahrungsgebiet nutzen.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

Die extensive Nutzung der Teiche durch Angelfischerei ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Aschborn und Uderborn bei Rödgen § 4.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten