Aubachtal bei Rabenscheid

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Das „Aubachtal bei Rabenscheid“ erstreckt sich 5 Kilometer entlang des Aubaches zwischen Langenaubach und Rabenscheid. Das naturnahe Bachauen-System setzt sich aus abwechslungsreichen, heute selten gewordenen Biotopen zusammen, die einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt wertvolle Lebensräume bieten. Hier wechseln sich quellig-nasse Standorte mit Seggenried-Gesellschaften, blütenreiche Hochstaudenfluren, feuchten Bergahorn-, Eschen- und Erlenwäldern sowie dauerhaft wasserüberstauten Erlen-Sumpfwäldern ab. In diesem Mosaik verschiedenster Pflanzengesellschaften gedeihen zahlreiche botanische Schätze, wie beispielsweise der Blaue Eisenhut. Der nördliche Teil des Naturschutzgebietes entwickelt sich seit vielen Jahren in der natürlichen Abfolge von einem Wiesenstandort zu einem struktureichen Waldkomplex. Von besonderer Bedeutung ist das „Aubachtal bei Rabenscheid“ für Vögel, die an ungestörte Feuchtgebiete gebunden sind. So brüten in den feuchten Wiesen die stark bedrohten Wiesenvogelarten Braunkehlchen und Wiesenpieper. Als Nahrungsgast besucht der Schwarzstorch regelmäßig das Gebiet. Die blütenreichen Wiesen, Wälder und Waldränder bieten darüber hinaus der bemerkenswerten Zahl von 214 Schmetterlingsarten optimale Lebensbedingungen. Hervorzuheben ist hier das Vor- kommen des bundesweit vom Aussterben bedrohten Blauschillernden Feuerfalters. Die gute Wasserqualität des naturnahen Aubaches erfüllt außerdem die Lebensraumansprüche der Dunkers Quellschnecke, die ebenfalls vom Aussterben bedroht ist.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

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Betreten des Gebietes ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Wasseraktivitäten

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Tauchen ist verboten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

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Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

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Wassersport ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten

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Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten

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Baden ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten

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Angeln ist verboten

Die Ausübung der Fischerei in der Zeit vom 16. Juli bis 15. März ist gestattet. Siehe Verordnung über das Naturschutzgebiet Aubachtal bei Rabenscheid § 4.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten