Auenverbund Lahn-Dill

Landschaftsschutzgebiet

Ausgehend von der Bedeutung der Auenlandschaft der Lahn und ihrer Nebenflüsse für den Naturhaushalt und unter Berücksichtigung dieser Tallagen als seit alters her bevorzugte Siedlungs- und Wirtschaftsstandorte verfolgt die Unterschutzstellung dieses großräumigen Gebiets als Landschaftsschutzgebiet insgesamt das Ziel, dass dort ein Miteinander unterschiedlicher Schutz- und Nutzungsansprüche gewährleistet wird. Vorrangig soll eine unbebaute Auenlandschaft zur Erhaltung und Entwicklung des typischen Charakters der Talauen von Lahn und Dill mit ihren Nebenbächen in ihren Funktionen als Lebensstätte auentypischer Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften sowie als Überflutungsgebiet angestrebt werden. Der Schutz erstreckt sich zugleich auf die angrenzenden Hangwälder. Ebenso sollen die günstigen lokalklimatischen Funktionen erhalten bleiben. Zweck der Unterschutzstellung ist auch die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Raum zur ruhigen Erholung.

Regeln

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Reiten ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur nach Genehmigung durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Kraftfahrzeug ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde

Wasseraktivitäten

dtp_watercraftsmotorized_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Wasserfahrzeuge motorisiert ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde

dtp_watercraftswithoutmotor_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Zelten ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde

dtp_campingvehicletrailer_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde

dtp_campingbivouac_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Lagern/Biwakieren ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde

Luftaktivitäten

dtp_dronesmodelplanes_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Drohnen/Flugmodelle ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Außerhalb ausgewiesener Wege/Plätze nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde

Generelles Verhalten

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten

Das Beschädigen, Beseitigen oder der über das zur Pflege erforderliche Maß hinausgehende Rückschnitt von Hecken, Gebüschen, Feld- oder Ufergehölzen, Alleebäumen, Streuobstbeständen oder Einzelbäumen bedürfen einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.

dtp_collectingmineralsfossils_forbidden_regular

Mineralien/Fossilien sammeln ist verboten

Der Abbau oder die Gewinnung von Bodenschätzen oder anderen Bodenbestandteilen sind genehmigungsbedürftig, zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde.

dtp_disposingofwaste_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Abfall entsorgen ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Das Einbringen von festen und flüssigen Abfällen und das Landschaftsschutzgebiet oder seine Bestandteile zerstörende, beschädigende oder erheblich beeinträchtigende Verunreinigungen des Geländes bedürfen einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.