Aufacker, Oberammergau

Wildschutzgebiet

Beschreibung und Karte

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Die Schutzflächen dienen dabei vorwiegend der Hege des Wildes und der Verhütung von Wildschäden. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Schutzzwecke

Fauna

Rothirsch

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_forbidden_regular

Betreten des Gebietes ist verboten

vom 01. November bis 30. April

Schneeaktivitäten

dtp_wintersport_forbidden_regular

Wintersport ist verboten