- location_on Deutschland - Baden-Württemberg - Ostalbkreis
- straighten 0,23km²
- groups Regierungspräsidium Stuttgart
Regeln
Betretungsverhalten
Reitaktivitäten
Wasseraktivitäten
Aufenthaltsaktivitäten
Generelles Verhalten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Das Verbot gilt nicht für: die ordnungsmäßige Ausübung der Fischerei a) am Auweiher in Form einer ordnungsmäßigen teichwirtschaftlichen Nutzung bzw. der ordnungsmäßigen Ausübung der Angelfischerei vom Damm und von insgesamt acht Stegen innerhalb des in der Flurkarte gekennzeichneten Bereichs, wobei am Nordufer maximal fünf Angelstege und am Südufer maximal drei Angelstege zulässig sind. Das Angeln vom Boot und die Durchführung von Preis- und Wettfischen ist untersagt. b) in den übrigen Fischteichen in Form von ordnungsmäßiger teichwirtschaftlicher Nutzung mit Kontroll- und Abfischung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang