Auweiher

Naturschutzgebiet

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringoffthebeatenpath_forbidden_regular

Betreten abseits der Wege ist verboten

Reitaktivitäten

dtp_horseriding_forbidden_regular

Reiten ist verboten

Wasseraktivitäten

dtp_windsurfing_forbidden_regular

Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten

dtp_watercraftswithoutmotor_forbidden_regular

Wasserfahrzeuge (ohne Motor) ist verboten

dtp_watercraftsmotorized_forbidden_regular

Wasserfahrzeuge motorisiert ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern/Biwakieren ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_dogswithleash_allowed_regular

Hunde mit Leine ist erlaubt

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_cuttingorinjuringtrees_forbidden_regular

Bäume fällen oder verletzen ist verboten

dtp_swimming_forbidden_regular

Baden ist verboten

dtp_fishing_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Angeln ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Das Verbot gilt nicht für: die ordnungsmäßige Ausübung der Fischerei a) am Auweiher in Form einer ordnungsmäßigen teichwirtschaftlichen Nutzung bzw. der ordnungsmäßigen Ausübung der Angelfischerei vom Damm und von insgesamt acht Stegen innerhalb des in der Flurkarte gekennzeichneten Bereichs, wobei am Nordufer maximal fünf Angelstege und am Südufer maximal drei Angelstege zulässig sind. Das Angeln vom Boot und die Durchführung von Preis- und Wettfischen ist untersagt. b) in den übrigen Fischteichen in Form von ordnungsmäßiger teichwirtschaftlicher Nutzung mit Kontroll- und Abfischung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang

dtp_noisetaperecordersplayers_forbidden_regular

Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten