Bad Kohlgrub Berg-Ost Teil 1

Wildschutzgebiet

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten

vom 15. Dezember bis 31. März