Bad Kohlgrub Berg-West Teil 1

Wildschutzgebiet

Beschreibung und Karte

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Die Schutzflächen dienen dabei vorwiegend der Hege des Wildes und der Verhütung von Wildschäden. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Schutzzwecke

Fauna

Rothirsch

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist verboten

vom 15. Dezember bis 31. März

Schneeaktivitäten

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Wintersport ist verboten