vom 15. Dezember bis 31. März
- location_on Deutschland - Bayern - Garmisch-Partenkirchen
- straighten 0,08km²
- groups Naturpark Ammergauer Alpen
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Die Schutzflächen dienen dabei vorwiegend der Hege des Wildes und der Verhütung von Wildschäden. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.
Gallerie
Schutzzwecke
Regeln
Betretungsverhalten
Betreten des Gebietes
ist
verboten
Schneeaktivitäten
Wintersport
ist
verboten