Bäken der Endeler und Holzhauser Heide

Naturschutzgebiet

Beschreibung und Karte

Das Naturschutzgebiet liegt in den Landkreisen Vechta, Oldenburg und Cloppenburg. Die Talniederungen der Engelmanns-, Twill-, Scharenbäke und Aue gliedern und prägen die Landschaft der Endeler und Holzhauser Heide, welche zu den naturräumlichen Einheiten der Cloppenburger und der Delmenhorster Geest gezählt wird. Mit der Erklärung zum Naturschutzgebiet wurde 1988 eine selten gewordene Landschaft von besonderer Eigenart unter Schutz gestellt.

Aufgrund eines hohen Grundwasserstandes, gelegentlicher Überschwemmungen, einfließenden Hangdruckwassers aus der Geest sowie teilweise schlechter Zugänglichkeit des Gebietes ist in den unmittelbaren Auebereichen der Bäken nur eine eingeschränkte Nutzung möglich. Dadurch sind die Täler mit ihren stark mäandrierenden Bäken in einem naturnahen Charakter erhalten geblieben, wie es sie heute nur noch selten gibt. Die verschiedenen Vegetationseinheiten der flachmoorigen, quelligen Bachniederung mit Waldgesellschaften auf feuchten und trockenen Standorten, der Moorausbildungen und Seggenriedern, des extensiv genutzten Feuchtgrünlandes sowie der naturnahen Fließ- und Kleinstgewässern und der bis zu 5 m hohen Talränder sind Lebensraum für viele schutzbedürftige Tier- und Pflanzenarten und wertvoller Lebensgemeinschaften. In den naturnahen Fließgewässern leben eine Vielzahl wertvoller Arten, wie Groppe, Bachneunauge, Gründling sowie verschiedene Eintags-, Stein-und Köcherfliegen. Teilbereiche der Gewässer sind auch als potenzielle Laich- und Larvalhabitate für verschiedene Salmoniden, wie z.B. den Lachs, von überregionaler Bedeutung. Außerdem dient das Gebiet dem Fischotter als wichtige Verbindungsachse zwischen den Lebensräumen an den Alhorner Fischteichen und der Hunte. Das NSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 049 Bäken der Endeler und Holzhauser Heide. Zuständig sind die Landkreise Cloppenburg, Oldenburg und Vechta als untere Naturschutzbehörden. Ein Naturschutzgebiet ist laut Bundesnaturschutzgesetz ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Ökosystemen, aus wissenschaftlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Handlungen, die zu einer Veränderung oder gar Beschädigung des Naturschutzgebietes führen können, sind verboten.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

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Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten

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Angeln ist verboten

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Baden von Tieren ist verboten