vom 01. November bis 15. April
- location_on Deutschland - Bayern - Garmisch-Partenkirchen
- straighten 1,30km²
- groups Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.
Regeln
Betretungsverhalten
Betreten des Gebietes
ist
verboten