Naturhafter Landschaftsteil von besonderer Eigenart und Schönheit mit hervorragender Bedeutung für die Wissenschaft; Lebensraum für zahlreiche, z.T. sehr seltene und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten; Bannwald (LWaldG § 32).
Ausgewiesene Wege/Plätze