- straighten 0,40km²
- groups Regierungspräsidium Tübingen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Regeln
Betretungsverhalten
Radsportaktivitäten
Es sit verboten außerhalb von Straßen und Wegen zu reiten oder mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren
Reitaktivitäten
Es sit verboten außerhalb von Straßen und Wegen zu reiten oder mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren
Motorisierte Aktivitäten
Es sit verboten außerhalb von Straßen und Wegen zu reiten oder mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren
Aufenthaltsaktivitäten
Luftaktivitäten
Generelles Verhalten
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: Hunde frei laufen zu lassen
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer zu entzünden oder zu unterhalten
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen, zu verursachen