Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Es sit verboten außerhalb von Straßen und Wegen zu reiten oder mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren
Es sit verboten außerhalb von Straßen und Wegen zu reiten oder mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren
Es sit verboten außerhalb von Straßen und Wegen zu reiten oder mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Krankenfahrstühle, zu fahren
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: Hunde frei laufen zu lassen
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: außerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen Feuer zu entzünden oder zu unterhalten
Im Naturschutzgebiet ist insbesondere verboten: Störungen an den Lebens‑, Brut‑ und Wohnstätten wildlebender Tiere, insbesondere durch Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen, zu verursachen