vom 15. März bis 01. November
- location_on Deutschland - Baden-Württemberg - Tübingen
- straighten 0,25km²
- groups Regierungspräsidium Tübingen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Regeln
Betretungsverhalten
Radsportaktivitäten
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten: das Gebiet außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 Meter Breite mit Fahrrädern zu befahren
Reitaktivitäten
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten: außerhalb der besonders ausgewiesenen Wege und Flächen zu reiten
Motorisierte Aktivitäten
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten: das Gebiet außerhalb der asphaltierten Straßen mit motorisierten Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Krankenfahrstühle
Aufenthaltsaktivitäten
Luftaktivitäten
Generelles Verhalten
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten: Hunde von März bis August unangeleint oder nicht bei Fuß laufen zu lassen
Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten: Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören