Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: die Felsbereiche zu betreten oder dort zu klettern
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: die Felsbereiche zu betreten oder dort zu klettern
Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege