Benthullener Moor

Naturschutzgebiet

  • location_on Deutschland - Niedersachsen - Oldenburg
  • straighten 2,69km²
  • groups LK Oldenburg

Das 270 ha große Schutzgebiet bewahrt einen unkultiviert gebliebenen Rest des Vehnemoores. Das Gebiet ist heute weitgehend verbuscht bzw. bewaldet, jedoch findet sich in verlandenden Handtorfstichen und feuchten Heideflächen auch noch hochmoortypische Flora und Fauna. Das Areal wurde von 1930 beginnend bis in die 1960er Jahre abgetorft. Der südliche Bereich wurde allerdings anschließend nicht wie üblich landwirtschaftlich kultiviert und so bildete sich dort ein Birkenbruchwald. Über den Dortmunder Weg im Osten des Gebietes ist es möglich, entlang der gesamten Länge des Naturschutzgebietes dieses in Augenschein zu nehmen. Direkte Betretungsmöglichkeiten gibt es nicht.

Ein Naturschutzgebiet ist laut Bundesnaturschutzgesetz ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Ökosystemen, aus wissenschaftlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Handlungen, die zu einer Veränderung oder gar Beschädigung des Naturschutzgebietes führen können, sind verboten.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten

Generelles Verhalten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

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Hunde mit Leine ist erlaubt