Beschränkung des Betretens des Wanderfalkenbrutfelsens mit Schutzbereich im Kammgebiet Kaitersberg, Hoher Stein

Sonderschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das Schutzgebiet „Kaitersberg-Felshänge“ ist als FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) mit der Nummer 6843-371 ausgewiesen. Mit einer Fläche von etwa 20–21 Hektar umfasst es insbesondere die felsigen Bereiche des Gipfelkamms zwischen Mittagstein und Rauchröhren – darunter also das Steinbühler Gesenke, den Hohen Stein und die Rauchröhren.

Beschreibung

Zum Schutz des hochbedrohten Wanderfalken (Falco peregrinus) ist es erforderlich, den einzig bekannten Brutstandort im Landkreis zu sichern und zu schützen. Seit Jahren versucht ein Wanderfalkenpaar auf diesen Brutfelsen zu brüten. Durch massive Störung während der Brutzeit, insbesondere durch Kletterer wurde dies in den letzten Jahren immer wieder verhindert. Die untere Naturschutzbehörde hat deshalb in Zusammenarbeit mit dem Landesbund für Vogelschutz beschlossen, eine ungestörte Brutmöglichkeit zu gewährleisten. Ein Team des Landesbund für Vogelschutz wird eine Horstbewachung während der Brutzeit organisieren und durchführen. Als flankierende Maßnahme ist es notwendig, den Brutfelsen mit einem geringen Umgebungsbereich (50 m Radius um den Brutstandort) von Störungen freizuhalten. Der Wanderfalke gehört international zu den vom Aussterben bedrohten Arten. Er ist als einzige einheimische Tierart im Washingtoner Artenschutzübereinkommen in der Anlage I aufgeführt. Eine erfolgreiche Brut lässt sich langfristig nur durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen und das Fernhalten von Störungen im Horstbereich sicherstellen.

Allgemeine Informationen
Verantwortliche Organisation

Schutzzwecke

Fauna

Wanderfalke

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_forbidden_regular

Betreten des Gebietes ist verboten

vom 01. Februar bis 15. Juli