Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Fahren mit einem motorisierten Fahrzeug auf nichtöffentlichen Wegen in der freien Landschaft ist gemäß § 22 Abs. 3 BbgNatSchAG verboten
| Ort | Deutschland - Brandenburg - Oder-Spree, Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt |
| Fläche | 3,60km² |
| Gründungsjahr | 1984 |
| IUCN Kategorie | V |
| DtP ID | 5b9ec1e9-2889-43df-96f7-b1f1d7f4c8a1 |
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Fahren mit einem motorisierten Fahrzeug auf nichtöffentlichen Wegen in der freien Landschaft ist gemäß § 22 Abs. 3 BbgNatSchAG verboten
Ausgewiesene Wege/Plätze
Zelte oder sonstige bewegliche Unterkünfte (Wohnwagen) dürfen in der freien Landschaft gemäß § 22 Abs. 4 BbgNatSchAG außerhalb von öffentlichen Straßen und Plätzen nur auf einem Zelt- oder Campingplatz aufgestellt und benutzt werden