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Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege
auf markierten Reitwegen sowie Waldbrandwundstreifen erlaubt
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und Pfade
auf markierten Reitwegen sowie Waldbrandwundstreifen erlaubt
Ein Biosphärenreservat ist eine von der UNESCO initiierte Modellregion, in der nachhaltige Entwicklung in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht exemplarisch verwirklicht werden soll.
Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege
auf markierten Reitwegen sowie Waldbrandwundstreifen erlaubt
und Pfade
auf markierten Reitwegen sowie Waldbrandwundstreifen erlaubt
Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
auf dem Werbellinsee, Wolletzsee, Parsteinsee, Oberuckersee, Fährsee, Lübbesee, Kölpinsee, Stiernsee, Lübelowsee, Düstersee, Sabinensee, dem Großen Briesensee und im bisherigen Umfang auf dem Grimnitzsee. Mindestabstand zu Schilfbeständen 20m einhalten.
Ausgewiesene Wege/Plätze
erlaubt auf dem Oder-Havel-Kanal und dem Finowkanal. Genehmigungspflichtig auf dem Oberuckersee. Mindestabstand zu Schilfbeständen 20m einhalten.
Ausgewiesene Wege/Plätze
an gekennzeichneten Stellen