Insbesondere ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der befestigten Waldwege zu betreten oder zu befahren
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Insbesondere ist verboten: das Schutzgebiet außerhalb der befestigten Waldwege zu betreten oder zu befahren