Blaulach

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

[Es ist] verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege [...] zu betreten oder zu befahren.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeug ist verboten

[Es ist] verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege [...] zu betreten oder zu befahren.

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

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Zelten ist verboten

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Pflanzen sammeln ist verboten

[Es ist] verboten: neu aufzuforsten oder auf andere Weise Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

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Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

[Es ist] verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

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Pilze sammeln ist verboten