[Es ist] verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege [...] zu betreten oder zu befahren.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
[Es ist] verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege [...] zu betreten oder zu befahren.
[Es ist] verboten: das Schutzgebiet außerhalb der Wege [...] zu betreten oder zu befahren.
[Es ist] verboten: neu aufzuforsten oder auf andere Weise Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
[Es ist] verboten: Abfälle oder sonstige Gegenstände zu lagern.