Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Gebiet umfasst ein großflächiges naturnahes Waldgebiet mit verschiedenen Waldlebensräume wie Schwarzerlenbruchwald auf nassen Standorten sowie Erlen-Eschen-Auwald und Eichen-Hainbuchen-Mischwald in den mäßig feuchten Bereichen. Daneben beherbergt es auch seltene Vogelarten wie Kranich, Seeadler und Rotmilan. Ein großer Teil des Waldes wird ohne jegliche forstwirtschaftliche Nutzung seiner natürlichen Entwicklung überlassen. Im östlichen Bereich befinden sich feuchte bis mäßig feuchte, extensiv genutzte Grünlandflächen. Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 75 "Landgraben- und Dummeniederung" und des Vogelschutzgebietes V29 "Landgraben- und Dummeniederung".
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege
und Pfade
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgewiesene Wege/Plätze