Bodetal

Naturschutzgebiet

Schutzziel ist die Erhaltung des bedeutendsten Durchbruchstales in Mitteldeutschland mit bedeutsamen geologischen Bildungen und zahlreichen seltenen Pflanzen-​ und Tierarten in mannigfachen Vergesellschaftungen.  Das Bodetal ist ein steiles erodiertes Kerbtal. Durch zahlreiche Mäander sind Hanglagen nach allen Himmelsrichtungen entstanden. Besonders gewaltig sind die Steilhänge unmittelbar vor Thale, wo Höhenunterschiede zur Talsohle von fast 250 m bestehen. Das NSG bietet einzigartige Einblicke in die erdgeschichtliche Vielfalt an Gesteinen, Strukturen und den geologischen Bau des Harzes. Es liegt in der geologischen Einheit der Blankenburger Zone. Im nördlichen Bodetal ist der Ramberg-​Granit das dominierende Gestein und bildet steile Gesteinswände. Im südlichen Teil des NSG liegen devonische Tonschiefer und Quarzite mit Diabaskörpern vor. Bis ca. 1 km nördlich von Treseburg kommen die Gesteine als Hornfelse vor. Auf halber Länge quert der "Bodegang", eine eruptive Spalte, gefüllt mit Quarzporphyr, das Bodetal. Der Talboden besteht aus Grobschottern und Kiessand, auf den Hochflächen lagern skelettreiche Fahlerden bis Braunerden. Das Bodetal zeichnet sich durch verschiedene naturnahe Laubwaldgesellschaften aus. Auf den Blockhalden der Nordhänge stockt ein Spitzahorn-​Linden- Blockhaldenwald (Aceri platanoidis-​Tilietum cordatae), der in den Eschen-​Bergahorn-Schluchtwald (Fraxino-​Aceretum pseudoplatani) übergeht. In diesem Bereich kommen auch noch einheimische Eibenbestände vor. Ein kleiner Teil der naturnahen Waldbestände wurde durch Fichtenforste ersetzt. Sonnige Oberhänge sind mit Waldlabkraut-​Winterlinden-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-​Carpinetum betuli) und Fingerkraut-​Eichentrockenwald (Potentillo albae-​Quercetum petreae) bestanden. Auf nährstoffärmeren Standorten kommt der Färberginster-​(Birken-​) Eichenwald (Genisto tinotoriae-​Quercetum) vor. Eine Besonderheit des Bodetales ist der sogenannte Felsheide-​ Kiefernwald (Hieracio schmidtii-​Pinetum), der kleinflächig auf den Extremstandorten der Felsgrate und Klippen wächst. An aufgelichteten Steilhängen tritt das Besenginster-​Zwergmispel- Gebüsch (Sarothamno scoparii-​Cotoneastretum integerrimi) auf. An den Felsen sind abhängig vom Standort folgende Pflanzengesellschaften ausgebildet: die graslilienreiche Wolfsmilch-​Heidekrautheide (Euphorbio-​ Callunetum), die Felsgesellschaften der Pfingstnelken-​Blauschwingel-Gesellschaft (Diantho gratianopolitani-​Festucetum pallentis) mit den Arten Alpenaster (Aster alpinus) und Pfingstnelke (Dianthus gratianopolitanus), die Nabelflechten-​Gesellschaft (Umbilicarietum hirsutae), die Blasenfarn-​Gesellschaft (Bartramio-​Cystopteridetum fragilis) und die Rasensteinbrech-​Gesellschaft (Festuco pallentis-​Saxifragetum decipientis). Die Schotterbänke in der Bode sind mit Rohrglanzgras-​Flußuferröhricht (Stellario nemorum-​Phalaridetum arundinaceae) bewachsen. Daraus entwickelt sich die Platanenhahnenfuß-​Waldstorchschnabel- Hochstaudengesellschaft (Ranunculo platanifolii-​Geranietum sylvatici). Das NSG ist Lebensraum für besonders hervorhebenswerte Brutvögel wie Wanderfalke (Falco peregrinus), Mittelspecht (Dendrocopos medius), Wasseramsel (Cinclus cinclus), Eisvogel (Alcedo atthis), baumbrütender Mauersegler (Apus apus) und Gebirgsstelze (Motacilla cinerea). Neun Fledermausarten wurden im Bodetal nachgewiesen, darunter der Kleine Abendsegler (Nyctalus leisleri). Regelmäßige Nachweise liegen auch für das Vorkommen der Wildkatze (Felis silvestris) vor. Vertreter der Amphibienfauna sind Feuersalamander (Salamandra salamandra) und Bergmolch (Tritusus alpestris). Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

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Lagern/Biwakieren ist verboten

Generelles Verhalten

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Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

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Abfall entsorgen ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten