Wegegebot im Winter zur skisportlichen Nutzung aufgehoben.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Wegegebot im Winter zur skisportlichen Nutzung aufgehoben.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Radfahren ist nur auf befestigten Wegen, im Wald nur auf befestigten Wegen über 2m Breite erlaubt.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Krankenfahrstühle erlaubt
Ausgewiesene Wege/Plätze
erlaubt, wenn es keine Störungen an den Lebens-, Brut- und Wohnstätten wildlebender Tiere verursacht
Ausgewiesene Wege/Plätze