vom 01. Januar bis 30. Juni
vom 01. Januar bis 30. Juni
Ausgewiesene Wege/Plätze
auf dem Weinberg im Boitzenburger Tiegarten
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
und Unbefestigte Land- und Forstwirtschaftliche Wege
Mindestbreite: zweispurig
und Pfade
auf markierten Reitwegen sowie Waldbrandwundstreifen erlaubt
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
vom 01. Januar bis 30. Juni
vom 01. Januar bis 30. Juni