Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Insbesondere ist verboten: zu zelten, zu lagern, Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen oder motorgetriebene Schlitten zu benutzen
Insbesondere ist verboten: das Baden, Schwimmen und Tauchen sowie Befahren der Gewässer mit Booten, Flößen, Luftmatratzen und anderen Wasserfahrzeugen
Insbesondere ist verboten: Hunde frei laufen zu lassen