Ausgewiesene Wege/Plätze
Betretungsverbot für die offenen Moorflächen
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Betretungsverbot für die offenen Moorflächen
Ausgewiesene Wege/Plätze
Nur auf der ehemaligen Bahntrasse und auf dem Bahnholzweg
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Es ist verboten Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Ton- und Lichtbildaufnahmen oder ähnliche Handlungen zu stören