Breitweiher mit Hilsenweiher

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

dtp_enteringthearea_forbidden_regular

dtp_designatedpathsplaces_forbidden_regular
Betreten des Gebietes ist verboten auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Insbesondere ist verboten: die Flachwasserbereiche, Verlandungszonen und Streuwiesen zu betreten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Aufenthaltsaktivitäten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern/Biwakieren ist verboten

Generelles Verhalten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten

dtp_swimming_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Baden ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

Ausgenommen ist das Baden am Breitweiher vom Damm aus.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

dtp_disposingofwaste_forbidden_regular

Abfall entsorgen ist verboten

dtp_collectingplants_forbidden_regular

Pflanzen sammeln ist verboten

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten