Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: die Flachwasserbereiche, Verlandungszonen und Streuwiesen zu betreten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: die Flachwasserbereiche, Verlandungszonen und Streuwiesen zu betreten.
Ausgewiesene Wege/Plätze
Ausgenommen ist das Baden am Breitweiher vom Damm aus.