Brunnenholzried

Naturschutzgebiet

  • straighten 1,64km²

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten

Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, außer auf dem "Elchenreuter Weg" und dem "Grenzweg" (Flurstück Nr. 1289/2) Rad zu fahren oder zu reiten

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten

Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, außer auf dem "Elchenreuter Weg" und dem "Grenzweg" (Flurstück Nr. 1289/2) Rad zu fahren oder zu reiten

Aufenthaltsaktivitäten

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Camping (Fahrzeug/Anhänger) ist verboten

dtp_campingbivouac_forbidden_regular

Lagern/Biwakieren ist verboten

dtp_camping_forbidden_regular

Zelten ist verboten

Generelles Verhalten

dtp_dogs_forbidden_regular

Hunde ist verboten

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Hunde frei laufen zu lassen

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Pflanzen sammeln ist verboten

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten

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Fotografieren/Filmen ist verboten

Zum Schutz von Tieren und Pflanzen ist es verboten, Standorte besonders geschützter Pflanzen durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu beeinträchtigen oder zu zerstören; wild lebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören