Beschreibung & Karte
Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden. In Zweifelsfällen über den genauen Geltungsbereich der Wildschutzgebietsverordnung sind die auf der Homepage des Landratsamtes Oberallgäu veröffentlichten Karten (Innenseite der Grenzlinien), maßgebend.
Allgemeine Informationen
| Ort | Deutschland - Bayern - Ostallgäu |
| Fläche | 38,31ha |
| DtP ID | 6e43101f-07bd-4b7d-b977-d886d84cfa17 |