Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Heidenheim |
Fläche | 1,03km² |
Gründungsjahr | 2017 |
IUCN Kategorie | IV |
DtP ID | 74230b4e-b8c5-417a-ac1b-34b76da8b55c |
Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
Adresse |
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Insbesondere ist verboten: das Gebiet in freier Landschaft außerhalb befestigter Wege sowie im Wald außerhalb befestigter Wege und auf befestigten Waldwegen mit weniger als 2 Metern Breite mit Fahrrädern oder Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Motorunterstützung) zu befahren
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: im Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten Wegen sowie auf gekennzeichneten Wanderwegen unter drei Metern Breite mit bespannten Fahrzeugen zu fahren; im Wald ist das Fahren mit bespannten Fahrzeugen ohne besondere Erlaubnis des Waldeige tümers nicht zulässig
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: im Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten We gen sowie auf gekennzeichneten Wanderwegen unter drei Metern Breite zu reiten
Verordnung Bullenberg-Dudelberg-Stockhau
15. Dezember 2017