Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze
Insbesondere ist verboten: das Gebiet in freier Landschaft außerhalb befestigter Wege sowie im Wald außerhalb befestigter Wege und auf befestigten Waldwegen mit weniger als 2 Metern Breite mit Fahrrädern oder Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Motorunterstützung) zu befahren
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: im Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten Wegen sowie auf gekennzeichneten Wanderwegen unter drei Metern Breite mit bespannten Fahrzeugen zu fahren; im Wald ist das Fahren mit bespannten Fahrzeugen ohne besondere Erlaubnis des Waldeige tümers nicht zulässig
Ausgewiesene Wege/Plätze
Insbesondere ist verboten: im Gebiet außerhalb von Straßen und befestigten We gen sowie auf gekennzeichneten Wanderwegen unter drei Metern Breite zu reiten