Burgesroth-Bruchholz

Naturschutzgebiet

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Schutzziel ist der Erhalt eines aus einem Mittelwald hervorgegangenen Buchen-Eichen-Hochwaldes; Schutz von Erlenwaldgesellschaften, Quellbereichen, naturnahen Bachtälern sowie Feucht- und Nasswiesen mit wertvollen Pflanzenvorkommen. Das NSG (330 m bis 395 m ü. NN) liegt ca. 6 km südwestlich von Ballenstedt. Es umfasst u.a. das Kleine Bruchholz, das Obere Amtmanntal und Teile vom Tal des Armen Heinrich; es ist Teil des LSG "Harz und nördliches Harzvorland". Der ehemals im Unterharz weitverbreitete Perlgras-Buchenwald dominiert in verschiedenen naturnahen Ausbildungen im Westteil des NSG. Es überwiegt eine aus Mittelwald hervorgegangene Bestockung aus Rotbuche und Traubeneiche. Der Anteil an Alt- und Totholz ist relativ hoch. An aufgelichteten Stellen kommt es zur Buchen- und Eichenverjüngung. Hainbuchen und Hängebirken ergänzen den Baumbestand. In der Bodenflora sind Einblütiges, Berg-Rispengras, Flatter-Binse und Echte Sternmiere als typische Elemente anzutreffen. Weiterhin stocken bodensaure, z.T. verhagerte Wachtelweizen-Buchenwälder mit einem hohen Anteil an Traubeneichen. Ein ebenfalls aus Mittelwald hervorgegangener Traubeneichen-Hainbuchenwald mit Beimischung von Winter-Linde, Elsbeere und Wildobst wächst in flacher südlicher Hanglage im "Bruchholz". In Quellsümpfen und an Bächen stocken Erlenbruchwälder. In Jungpflanzungen, wo die Eberesche eine gut entwickelte Strauch- und Baumschicht bildet und auf Kahlschlägen, wachsen Roter Fingerhut und Türkenbund-Lilie. Hainbuchen, Birken-und Traubeneichen-Schonungen, Solitäreichen auf einigen Lichtungen sowie Fichtenforste sind ebenfalls anzutreffen. An den Wald- und Wegrändern sind Heilziest-Säume mit Heilziest, Mittel-Klee, Weißem Fingerkraut und Nordischem Labkraut entwickelt. Im Amtmanntal, im Tal des Armen Heinrich und entlang der Quellbäche siedeln Flutschwaden-Röhrichte, Rohrglanzgras-Riede, Sumpfseggen-Riede sowie Mädesüß-Uferfluren. Im Amtmanntal sind v.a. artenreiche Feuchtwiesen anzutreffen. Außer verschiedenen Orchideenarten, z. B. Geflecktem Knabenkraut, wachsen Trollblume, Herbst-Zeitlose, Wiesen-Knöterich, Wiesen-Schwertlilie, Kleiner Baldrian und Märzenbecher. Im Übergangsbereich zu den Rieden gelangen Sumpfbinsen-Riede mit Sumpf-Pippau, Wiesen-Segge und Sumpf-Kratzdistel zur Ausbildung. Im NSG Burgesroth-Bruchholz leben Wildkatze, Haselmaus, Feuersalamander und Glattnatter. Bemerkenswert ist der Artenreichtum bei den Fledermäusen, wie z.B. Bechsteinfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Große Bartfledermaus, Wasserfledermaus, Braunes Langohr und Kleiner Abendsegler nachgewiesen. In den älteren Rotbuchen brüten Hohltaube, Schwarzspecht, Grauspech und in den Eichen der Mittelspecht.

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten

Radsportaktivitäten

dtp_cycling_allowed_regular

dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular
Radfahren ist nur erlaubt auf

Ausgewiesene Wege/Plätze

nur auf befestigten Abfuhrwegen erlaubt

Motorisierte Aktivitäten

dtp_motorvehicle_allowed_regular

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Kraftfahrzeug ist nur erlaubt auf

Öffentlich gewidmete Straßen/Plätze

Die meisten Wege und Straßen im NSG sind NICHT dem öffentlichen Verkehr gewidmet und dürfen daher nicht befahren werden.

Luftaktivitäten

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Drohnen/Flugmodelle ist verboten

Generelles Verhalten

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Hunde mit Leine ist erlaubt

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten

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Pflanzen sammeln ist verboten

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten